1. |
Kabinett |
Die geernteten Trauben müssen so reif sein, daß sie einen
selbständigen Wein ergeben. |
2. |
Spätlese |
Die Trauben werden in einer späten Lese vollreif geerntet. |
3. |
Auslese |
Es dürfen nur ausgewählte vollreife Trauben Verwendung finden. |
4. |
Beerenauslese |
Es werden eingeschrumpfte und überreife Beeren ausgelesen. |
5. |
Trockenbeerenauslese |
Nur eingeschrumpfte Beeren werden ausgelesen. |
6. |
Eiswein |
Die Trauben werden bei Frost (-6° bis - 10° C) geerntet und
abgepresst. Ein Teil des Wassers der Beere friert hierbei aus (Eis!). Der verbleibende
Saft wird dadurch konzentriert und hochwertig. |