68 Weinqualität

Traubenlese und Weinqualität
Die Ernte der Trauben wird sorgfältig und qualitätsbezogen vorgenommen, da die Reifegrade (-gemessen in ° Oechsle; 1° Oe = 2,2 g/l Zucker-) die im Weingesetz verankerten Qualitätsbezeichnungen des späteren Weines bestimmen.

I. Tafelwein

geringe Traubenqualität Die Weine sind mit Zucker angereichert

 

II. Qualitätswein

die geernteten Trauben müssen einen Mindestreifegrad aufweisen Eine Anreicherung mit Zucker ist erlaubt.

 

III. Qualitätswein mit Prädikat

  Eine Anreicherung mit Zucker ist verboten
1. Kabinett Die geernteten Trauben müssen so reif sein, daß sie einen selbständigen Wein ergeben.
2. Spätlese Die Trauben werden in einer späten Lese vollreif geerntet.
3. Auslese Es dürfen nur ausgewählte vollreife Trauben Verwendung finden.
4. Beerenauslese Es werden eingeschrumpfte und überreife Beeren ausgelesen.
5. Trockenbeerenauslese Nur eingeschrumpfte Beeren werden ausgelesen.
6. Eiswein Die Trauben werden bei Frost (-6° bis - 10° C) geerntet und abgepresst. Ein Teil des Wassers der Beere friert hierbei aus (Eis!). Der verbleibende Saft wird dadurch konzentriert und hochwertig.