| 1. |
Kabinett |
Die geernteten Trauben müssen so reif sein, daß sie einen
selbständigen Wein ergeben. |
| 2. |
Spätlese |
Die Trauben werden in einer späten Lese vollreif geerntet. |
| 3. |
Auslese |
Es dürfen nur ausgewählte vollreife Trauben Verwendung finden. |
| 4. |
Beerenauslese |
Es werden eingeschrumpfte und überreife Beeren ausgelesen. |
| 5. |
Trockenbeerenauslese |
Nur eingeschrumpfte Beeren werden ausgelesen. |
| 6. |
Eiswein |
Die Trauben werden bei Frost (-6° bis - 10° C) geerntet und
abgepresst. Ein Teil des Wassers der Beere friert hierbei aus (Eis!). Der verbleibende
Saft wird dadurch konzentriert und hochwertig. |